Urheberrecht

Urheberrecht

Das Urheberrecht dient dem Schutz geistigen Eigentums.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Abwehr als auch bei der Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen.

Zu unseren Leistungen zählen insbesondere:

  • Abwehr von Abmahnung, Einstweiliger Verfügung oder Klagen (Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Rechtsanwaltskosten etc.)
  • Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen durch Abmahnung, Einstweilige Verfügung oder Klage
  • Beratung zum Schutz von Fotografien, Grafiken, Texten, Weblayouts etc.
  • Beratung zur Erstellung urheberrechtskonformer Werbung

 

Klassische Fälle:

OSTERMAIER Anwaltskanzlei | IT- & IP-Recht
Passau | Landau an der Isar
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